§ 1 (Grundsatz)
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Annahme von Spenden. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 (Beschlüsse)
§3 (Beiträge)
Der Beitrag umfasst mindestens 24 Euro pro Jahr. Mitglieder können die Beitragshöhe in der Beitrittserklärung individuell auf einen höheren Beitrag anpassen.
Die individuelle Beitragshöhe kann zum 1. Januar des folgenden Jahres geändert werden. Dies muss schriftlich beim 1. Vorstand bekannt gegeben werden.
§4 (Spenden)
Spenden dürfen durch den Verein jederzeit entgegengenommen werden. Diese werden auf das untenstehende Konto durch den jeweiligen Förderer überwiesen.
Auf Anfrage kann eine Spendenquittung ausgestellt werden.
§5 (Einzugsermächtigung)
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Vereinsmitglieder sind verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
§6 (Vereinskonto)
Das Vereinskonto lautet: Förderverein RoKi e. V.
Bank: Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG
IBAN: DE 51 7216 0818 0004 9932 92
BIC: GENODEF1INP
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§7 (Gültigkeit)
Diese Beitragssatzung wurde von der Gründungsversammlung am 18.12.2022 beschlossen und gilt bis zu einer etwaigen Änderung.
§8 (Datenschutzgrundverordnung / Bundesdatengesetze)
Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatengesetzes gespeichert.
Rohr, 18.12.2022
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